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Vierköpfige Familie kann bis zu 132.720 Euro Förderhilfen erhalten

Gefördert werden nicht wie ursprünglich geplant , nur Passivhäuser, sondern neuerdings auch Niedrigenergiehäuser in Ziegelbauweise, die höchstens 60 kWh/m² Primärenergie pro Jahr verbrauchen.

Verbesserungen des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle, des Dachs, der Fenster oder des Kellers, der Einbau eines Brennkessels oder die Nutzung erneuerbarer Energien sind Beispiele für förderberechtigte Maßnahmen. Die KfW ( Kreditanstalt für Wiederaufbau ) gewährt hierfür ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 30.000 Euro, bei einer Variante mit höchstens 40kWh/m² Verbrauch sogar bis zu 50.000 Euro.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Entnahmeregelung der "Riester-Rente". Bis zu 50.000 Euro können leihweise aus der Sparsumme entnommen werden, bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres muss dieses "zinslose Darlehen" zurückgezahlt worden sein.

Die Eigenheimzulage gewährt bei Neubauten über einen Zeitraum von acht Jahren jährlich bis zu 2.556 Euro Zuschuss, pro Kind gibt es eine Zulage von 767 Euro.

mehr Infos unter www.kfw.de

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