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Kontrolle ist besser

(14.08.2007) Der Traum von den eigenen vier Wänden verführt viele Bauherren dazu, den Baupartnern mehr oder weniger blind zu vertrauen. Mit teilweise verheerenden Folgen. Am Bau wird immer noch getrickst und gepfuscht. Alleine sollte sich deswegen kein Bauherr in das Abenteuer Hausbau stürzen.

Als Experten für Baufragen kommen mehrere Berufsstände in Frage: Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte. Vorsicht ist angebracht beim Begriff „Sachverständiger“, da dieser nicht geschützt ist. Deshalb sollten Bauherren darauf achten, welche Qualifikationen der Sachverständige vorzuweisen hat (Zertifizierungen nach EN 17024, Mitgliedschaft in einem der – überraschend vielen! – Verbände). Geschützt ist hingegen die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter“, da diesen Titel nur die befugten Experten führen dürfen. Verliehen wird die Bezeichnung von Kammern (IHK, HWK, Architektenkammer, Rechtsanwaltskammer etc.) oder von einem Regierungspräsidium.
Wird ein Haus in klassischer Weise mit einem Architekten gebaut, so ist er der erste Ansprechpartner für den Bauherrn. Eine möglichst wasserdichte Gestaltung des Architektenvertrages mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ist zu empfehlen.

Vorsicht Vertrag!
Viele Bauvorhaben werden heute mit einem Bauträger oder einer Fertighausfirma verwirklicht. Hier gibt es gleich mehrere Gefahrenpunkte, auf die Bauherren achten sollten.

„Nur vor der Unterschrift können Sie Ihren zukünftigen Bauvertrag mitgestalten“, warnen die Verbraucherzentralen. Lassen Sie sich deshalb zeitlich nicht unter Druck setzen. Das Anschauen von Referenzobjekten und Gespräche mit ehemaligen Bauherrn können wertvolle Erkenntnisse vermitteln.

Lassen Sie die juristischen Klauseln (das Kleingedruckte) und die Baubeschreibung von einem Anwalt oder Ingenieur genau prüfen. Er achtet darauf, wie detailliert die Angaben zur Ausstattung des Hauses sind und ob sämtliche Leistungen und Materialien aufgeführt sind. Er weist auch darauf hin, ob die Firma Ihnen die Termine für Baubeginn, Bauabnahme, Fertigstellung verbindlich nennt. Außerdem prüft er penibel, welche Leistungen der Festpreis einschließt – und welche nicht! Damit es hinterher nicht zu teuren Überraschungen kommt (z.B. Erschließungskosten, Erdaushub etc.).

Achtung Abnahme!
Sprechen Sie mit dem Bauträger über all Ihre Vorstellungen, die durch die Baubeschreibung nicht abgedeckt sind. Klären Sie genau ab, ob sich diese Sonderwünsche realisieren lassen und zu welchem Aufpreis. Achten Sie darauf, dass diese Änderungen in der Baubeschreibung konkret und korrekt genannt werden.

Nicht weniger wichtig ist die Qualitätssicherung auf dem Bau. Eine sorgfältige Baubegleitung ist die Voraussetzung dafür, schließlich in ein solides Haus ohne Mängel einzuziehen. Bei den einzelnen Abnahmen während der Bauphase und bei der Schlussabnahme sollte unbedingt ein Sachverständiger Ihres Vertrauens (Architekt oder Ingenieur), dabei sein, der Ihre Interessen auf der Baustelle vertritt.

Wichtig ist das Protokoll der Bauabnahme, betont der Verband privater Bauherren. Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören auch alle Details, die vom Bauherrn als nicht vertragsgemäß empfunden werden.

Sicher kostet die Expertise eines Fachmannes je nach Beauftragung zwischen ein paar Hundert und ein paar Tausend Euro. Aber das ist gut investiertes Geld, denn dann haben Sie die Gewähr, dass Ihr Eigenheim technisch in Ordnung ist und Sie ruhig schlafen können.

Quelle: www.bautipps.de


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